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Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

DAK Tarif Fit & Travel

Wie funktioniert der Tarif Fit & Travel?
Der DAK Garantietarif Fit & Travel ist ein Selbst­behalttarif. Die jährliche Prämie in
Höhe von 120 Euro erhalten Sie für die Wahl des Selbst­behalts. Lediglich im Falle
einer stationären Vorsorgemaßnahme nach § 23 Abs 4 SGB V sowie stationärer
Rehabilitationsmaßnahme nach § 40 Abs. 2 SGB V sowie Fahrkosten nach § 60 SGB
V zur stationären Vorsorgemaßnahme nach § 23 Abs 4 SGB V sowie stationärer
Rehabilitationsmaßnahme nach § 40 Abs. 2 SGB V zu Lasten der DAK-Gesundheit
fällt ein Selbst­behalt an, der auf 180 Euro begrenzt ist. Übersteigen die anrechenbaren
Kosten den Selbst­behalt, tragen wir alle weiteren Kosten für Sie.
Wer kann bei Fit & Travel teilnehmen?
Am DAK Garantietarif Fit & Travel können alle DAK-Mitglieder teilnehmen, die selbst
Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge zahlen. Die Kombination mit anderen Selbst­behaltoder
Prämientarifen sowie die Wahl der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V
sind ausgeschlossen.
Wie lange gilt der Tarif Fit & Travel?
Der DAK Garantietarif Fit & Travel beginnt am 1. des Folgemonats nach Antragseingang –
frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Sie sind drei Jahre
an Ihre Tarifwahl gebunden. Der Tarif verlängert sich nach der Mindestlaufzeit um jeweils
ein weiteres Tarifjahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wurde.
Die Teilnahme endet vorzeitig bei Eintritt von Beitragsfreiheit, Beitragsrückstand oder
wenn der Leistungsanspruch gesetzlich ruht oder ausgeschlossen ist. Möchten Sie Ihre
DAK-Mitgliedschaft kündigen, ist dies erst zum Ende der Tariflaufzeit möglich.
Wann erfolgt die Abrechnung?
Die Prämie von 120 Euro für die Wahl des Selbst­behalts zahlen wir für das laufende
Tarifjahr direkt an Sie. Die DAK-Gesundheit ermittelt jeweils bis zum Ende des folgenden
Kalenderjahres, ob Sie eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme sowie
Fahrkosten für diese Maßnahmen in Anspruch genommen haben, für die ein Selbst­behalt
fällig wird. Wenn Sie also im Jahr 2020 eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen
haben, informieren wir Sie bis spätestens Ende 2021 über den fälligen Eigenanteil.
„Geldprämien sind eventuell steuerpflichtig. Die DAK-Gesundheit ist verpflichtet, diese
dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weiterführende Informationen gibt das Finanzamt
oder ein Steuerberater.“



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