Kai Schwark GmbH - Ihr Versicherungsmakler in Lübeck und Umgebung
Glasversicherung

Glasbruchversicherung

Ob eine Glasversicherung für Sie notwendig erscheint, hängt davon ab, ob Sie Einzelschäden wie z.B. eine zerbrochene Thermopenscheibe oder ein Cerankochfeld entspannt selbst zahlen wollen. 

Schwierig wird es, wenn jemand Drittes mutwillig Ihre Außenscheiben einwirft und ein größerer 4- bis 5-stelliger Schaden entsteht.

Wichtig bei der Glasversicherung ist, dass der tatsächliche Schaden bei tatsächlichem Ersatz bezahlt wird (Naturalersatz), wenn es sich um Glasbruch handelt.

Die häufigsten Schadenursachen sind:

  • Temperaturunterscheide: … kann zu Rissen in Scheiben führen
  • Unabsichtige Zerstörung z.B. beim Frühjahrsputz
  • Mutwillige Beschädigung durch Dritte
  • Sturm und Unwetter

Leider nicht versichert sind:

  • Vorsätzliche Beschädigung
  • Schrammen, Kratzer und Muschelausbrüche
  • Hohlgläser wie z.B. Vasen, Trinkgläser, Flaschen, Glühbirnen uvm.
  • Blind-Werden von Thermopenscheiben
  • Photovoltaikanlage (hierfür benötigen Sie eine eigene Versicherung)


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